Beglaubigte Übersetzung Geburtsurkunde (Französisch → Deutsch)
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde für eine Behörde in Deutschland? Ich übersetze und beglaubige Ihre kamerunische, französische oder andere französischsprachige Geburtsurkunde im Format, das deutsche Behörden erwarten.
Die Geburtsurkunde ist das am häufigsten verlangte Dokument für eine Immatrikulation, einen Visumantrag, eine Eheschließung oder eine Einbürgerung in Deutschland. Standesämter, Ausländerbehörden und Hochschulen verlangen eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift einer vor einem deutschen Gericht beeidigten Übersetzerin.
Ich übersetze Geburtsurkunden aus Kamerun, Frankreich und anderen französischsprachigen Ländern, einschließlich Urkunden mit Randvermerken (Eheschließung, Anerkennung). Sie erhalten zunächst ein signiertes PDF, anschließend das beglaubigte Original per Post.
Das brauchen Sie
- Einen vollständigen, gut lesbaren Scan oder ein Foto der Urkunde (Vorder- und Rückseite bei Randvermerken)
- Alle sichtbaren Randvermerke, falls vorhanden
- Die Schreibweise der Namen laut Reisepass, falls abweichend
- Kein Versand des Originaldokuments per Post nötig
Häufige Fragen
Wird meine Übersetzung von deutschen Behörden anerkannt?
In der Regel ja: Übersetzungen einer in Deutschland beeidigten Übersetzerin werden von Ausländerbehörden, Hochschulen, Standesämtern und Botschaften anerkannt. Manche Stellen verlangen zusätzlich eine Apostille oder Legalisation des Originals; darum kümmern Sie sich selbst.
Muss ich das Originaldokument schicken?
Nein, ein vollständiger, gut lesbarer Scan oder ein Foto genügt. Achten Sie darauf, dass alle Seiten, Stempel und Unterschriften sichtbar sind.
Wie zähle ich die Seiten?
Zählen Sie jede beschriebene Seite des Originals. Ein GCE-Zeugnis mit dem Notenschlüssel auf der Rückseite zählt also als 2 Seiten.
Wie lange dauert die Lieferung?
Express: 2 Werktage. Standard: 4 Werktage. Die Fristen beginnen mit Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen; Wochenenden und Feiertage zählen nicht. Hinzu kommt die Postlaufzeit für das Original.